Bei den Wartungskosten unterscheidet man zwischen der normalen Regelwartung, auch Teilwartung genannt, und einem Vollwartungsvertrag.
Die Regelwartung (Teilwartung) umfasst:
Berechnet wird die Regelwartung (Teilwartung) nach tatsächlichem Aufwand. Die Kosten liegen je nach Anlagentyp zwischen 1,5 und 2,5 Cent je kWh des erzeugten Stroms.
Gerne führen wir die anfallenden Wartungsarbeiten an Ihrem BHKW durch. Dem fachlich versierten Anlagenbetreiber steht es natürlich frei die Wartung in Eigenleistung durchzuführen. Aus Gewährleistungsgründen empfehlen wir jedoch die Wartungsarbeiten während der Garantiezeit von einem durch den Hersteller zertifizierten Service-Partner durchführen zu lassen.
Vollwartungsvertrag
Der Vollwartungsvertrag beinhaltet zusätzlich zur vorstehenden Teilwartung sämtliche Störungsbeseitigungen und Instandhaltungskosten, inkl. Ersatzteillieferungen und Lohn- sowie Anfahrtskosten während des vereinbarten Zeitraums. Im Rahmen eines Vollwartungsvertrages muss die Regelwartung in jedem Fall vom Service-Partner durchgeführt werden.
Die Kosten für einen Vollwartungsvertrag liegen je nach Anlagentyp, Vertragsdauer und Entfernung zwischen 2,8 und 4,3 Cent je kWh des erzeugten Stroms. Die Abrechnung erfolgt in der Regel vierteljährlich anhand der abzulesenden erzeugten elektrischen Arbeit an der BHKW-Steuerung.
Der Abschluss eines Vollwartungsvertrags kommt einer "BHKW-Vollkaskoversicherung" gleich. Der Betreiber hat während des Vertragszeitraums keinerlei Risiko durch anfallende Instandhaltungs- oder Reparaturkosten.